Überblick über die neue Speicherrichtlinie
Die Philippine Ports Authority (PPA) hat ihre Lagerrichtlinie überarbeitet und eine neue Frist für die Zahlung von Lagergebühren für beladene und leere Container eingeführt. Diese Anpassung ist für alle Beteiligten im Logistik- und Schifffahrtssektor von Bedeutung, da sie die Berechnung der Lagergebühren verändert.
Details der überarbeiteten Richtlinie
Gültig ab 21. August 2025, PPA Verwaltungsanordnung Nr. 005-2025 ordnet an, dass Lagergebühren aufgrund einer überarbeiteten Beurteilung der kostenlosen Lagerfrist (FSP) nun früher bezahlt werden müssen. Wichtig ist, dass die Lagergebühren selbst unverändert bleiben.
Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Hafengebieten zu optimieren und dadurch deren Effizienz zu steigern. Dies ist ein entscheidender Schritt, insbesondere da die Frachtmengen steigen und die betriebliche Effizienz im heutigen schnelllebigen Logistikumfeld immer wichtiger wird.
Bestimmungen zur kostenlosen Lagerzeit (Free Storage Period, FSP)
Gemäß den neuen Richtlinien gelten nun folgende kostenlose Lagerfristen für verschiedene Frachtkategorien:
- Container importieren: 5 Tage (120 Stunden)
- Export-Container: 4 Tage (96 Stunden)
- Ausländische Umladung: 15 Tage (360 Stunden)
- Inland eingehend: 2 Tage (48 Stunden)
- Ausgehender Inlandsverkehr: 2 Tage (48 Stunden)
- Shut-Out Domestic: 2 Tage (48 Stunden)
Beginn der kostenlosen Lagerfrist
Die überarbeitete FSP und die Bewertung der Lagergebühren beginnen wie folgt:
- Import: An dem Tag und zu der Uhrzeit, an dem der Container vom Schiff entladen wird.
- Export: Am tatsächlichen Tag und zur tatsächlichen Uhrzeit, an dem der Exportcontainer in den Hafen einfährt.
- Ausländische Umladung: Am tatsächlichen Tag und zur tatsächlichen Uhrzeit der Entladung vom Schiff.
- Inland eingehend: Am tatsächlichen Tag und zur tatsächlichen Uhrzeit der Entladung vom Schiff.
- Ausgehender Inlandsverkehr: Wenn der ausgehende Container zum Verladen in den Hafen einfährt.
- Shut-out Inland: Wenn der ausgehende Container in den Hafen einfährt.
Neuer Rahmen für die Bewertung von Lagergebühren
Nach Ablauf des FSP beginnt die Berechnung der Lagergebühren auf Basis der verstrichenen Stunden. Bisher begann die Berechnung am Tag nach Ablauf des FSP; dies wird sich nun ändern. Zum Beispiel:
- Container importieren: Gebühren fallen nach Ablauf der 120-Stunden-FSP an und werden bis zur tatsächlichen Ausfahrt aus dem Gate berechnet.
- Export-Container: Gebühren fallen nach Ablauf der 96-stündigen FSP an.
- Ausländische Umladung: Die Ansammlung von Gebühren beginnt nach Ablauf der 360-Stunden-FSP.
- Inbound- und Outbound Inland Container: Der gleiche 48-Stunden-Rahmen gilt nach dem FSP.
- Shut-out Inland: Die Gebühren beginnen nach Ablauf der 48-Stunden-Frist.
Implikationen für Ladungseigentümer
Das erwartete Ergebnis dieser Änderungen ist die Förderung eines schnelleren Umschlags von Fracht und die Optimierung des Hafenbetriebs. Durch die Anpassung der Art und Weise, wie Lagergebühren erhoben werden, zielt die PPA darauf ab, sich an den technologischen Fortschritten zu orientieren, insbesondere bei der Verfolgung und Überwachung von Frachtentladungen und -bewegungen. Dies ist ein kluger Schachzug, um mit einer zunehmend datengesteuerten Landschaft in der Logistik und Schifffahrt Schritt zu halten.
Echtzeitüberwachung und Compliance
Um diese Änderungen effektiv umzusetzen, beabsichtigt die PPA, ihre Internetbasiertes Quittungssystem für Hafenbetriebe für Terminals (iPorts) mit den Terminalbetriebssystemen von Terminalbetreibern (TOs), Umschlagbetrieben (CHO) und Hafenterminalbetreibern (PTMO). Diese Interoperabilität wird die Echtzeitüberwachung und genaue Bewertung der Lagergebühren erleichtern.
Für diejenigen ohne automatisierte Systeme ist eine manuelle Eingabe erforderlich, bis ihre Systeme entwickelt sind. Die PPA setzt sich dafür ein, dass dieser Übergang den reibungslosen Betrieb in Häfen und Terminals nicht behindert.
Szenarien zur Verdeutlichung
Um das Verständnis zu erleichtern, wurden im Anhang der Verwaltungsverordnung mehrere Beispiele aufgeführt, die erläutern, wie die FSP-Inbetriebsetzungs- und Lagergebühren berechnet werden:
- Wenn ein Importcontainer am 10. März um 13:00 Uhr entladen wird, beginnt der FSP in diesem Moment. Lagergebühren fallen nach 120 Stunden oder am 15. März um 13:01 Uhr an.
- Für einen Exportcontainer, der am selben Tag in den Hafen einfährt, gilt der gleiche Zeitrahmen, jedoch endet die FSP nach 96 Stunden.
Schlussfolgerung
Die Schritte der PPA in Richtung einer früheren Zahlung von Lagergebühren unterstreichen die Bedeutung der Anpassung an steigende Volumina und technologische Fortschritte im Logistiksektor. Für Logistikunternehmen und Frachteigentümer ist das Verständnis dieser Vorschriften für die betriebliche Effizienz unerlässlich.
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